Um seine Leser zu vergraulen, muss sich ein Journalist gar nicht sonderlich bemühen: Ein kleines nachgereichtes Wörtchen am Schluss eines Satzes reicht ihm völlig.
Unter der Überschrift „Teurer Denkzettel für einen missglückten Fahrraddiebstahl“ erfährt der Leser aus der Passauer Neuen Presse vom 29. April 2011 folgende Geschichte:
Ein dreißigjähriger Zimmerer geht in Landshut einen trinken. Weil ihm der Weg in die nächste Kneipe nach etlichen Bieren zu beschwerlich erscheint, will er mit dem Fahrrad fahren. Dumm nur, dass er keines hat – er wird sich eines ausleihen müssen. Ein Fahrrad ist bald gefunden, doch es ist abgeschlossen, und es kommt, wie es kommen muss: Der Zimmerer wird beim versuchten Diebstahl ertappt und tritt vor den Kadi.
Einspruch, Euer Ehren!
Der Kadi verurteilt ihn zu 2.100 Euro. Das erscheint dem Zimmerer übertrieben, weswegen er mit Hilfe seines Rechtsbeistands Widerspruch einlegt. Und was sagt nun der Richter des Amtsgerichts Landshut dazu? Zitat PNP:
„Dennoch verschloss sich der Strafrichter dem Vorschlag von Rechtsanwalt Klaus Zehner, das Verfahren gegen seinen Mandanten einzustellen.“
„Dennoch verschloss sich der Strafrichter“ – das heißt doch nichts anderers, als dass er dem Vorschlag des Rechtsanwalts nicht folgte. Dass er, der Richter, das Verfahren nicht einstellen wird, was ziemlich blöde ist für den durstigen Zimmerer.
Zumindest glaubt der Leser, es werde keine Einstellung geben. Ach, was heißt hier „glauben“? Er weiß das, der Leser. Seit dem zweiten Wort weiß er: Der Richter verweigert sich dem Vorschlag des Rechtsanwalts. Er weiß es 34 Silben lang! Für die Dauer von 18 Wörtern, gut und gerne sechs lange Sekunden, verschließt sich der Richter. Doch dann die Überraschung: Im allerletzten Wort schließt er sich wieder auf! Die Nachricht in der PNP lautet nämlich komplett:
„Dennoch verschloss sich der Strafrichter dem Vorschlag von Rechtsanwalt Klaus Zehner, das Verfahren gegen seinen Mandanten einzustellen, nicht.“
Das ist Irreführung des Lesers und gehört unter Strafe gestellt. Zwei Bücher Schneider mindestens – wobei: Ob das wirklich eine Strafe wäre?
Dennoch verschließe ich mich dem Wunsch nach viel Spaß und einer guten Zeit nicht …