Falscher Bezug

„Sehr geehrter Herr N.N., in regelmässigen Abständen sind wir verpflichtet, die Bonität unserer Kunden zu prüfen.“

So steht’s im Brief eines weltweit bekannten deutschen Kreditkartenunternehmens. Und so wie es da steht, ist es gleich zweimal falsch: „Regelmäßig“ muss sich, erstens, auf die Bonitätsprüfung beziehen – im vorliegenden Fall bezieht es sich auf die Verpflichtung: Das Unternehmen ist aber nicht regelmäßig verpflichtet, sondern es prüft nur regelmäßig. Einzig korrekt in diesem Zusammenhang ist also die Satzstellung: „Sehr geehrter Herr N.N., wir sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Bonität unserer Kunden zu prüfen.“

Und da, zweitens, der Buchstabe ‚ä‘ in ‚regelmäßig‘ nicht kurz gesprochen wird, folgt auf ‚ä‘ ein ‚ß‘. Muss folgen!

Viel Spaß – und eine gute Zeit!

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