Zugegeben, ich war mir nicht ganz sicher, dachte aber: Wird schon niemanden interessieren, ob der Satz richtig ist. Irrtum! Es interessierte jemanden.
Kollege Wolfgang Schwerdt war’s, der sich an meinem Satz vom „Erinnern“ rieb: „Ist das so richtig, wie du es schreibst?“, wollte er von mir wissen. Und ich versprach Aufklärung. Schau’n wir also mal.
Sich erinnern vs. an etwas vs. etwas erinnern
„Die Meldung war ein satirischer Beitrag (dessen Urheber ich jetzt leider nicht mehr erinnere).“
So stand’s auf Facebook, so hatte ich es geschrieben. Ich erinnere etwas – diese Formulierung hat Wolfgang gestört. Muss es nicht heißen „… an dessen Urheber ich mich nicht erinnere …“? Hier die Lösung:
Diät-Rat von Duden: „Du darfst!“ Aber …
Eines der unter Autoren weniger bekannten Bücher ist Dudens Band 9: „Richtiges und gutes Deutsch • Zweifelsfälle der deutschen Sprache“. Schade eigentlich, der Band ist eine extrem hilfreiche Quelle – wie auch im Fall von „Erinnern“. Ich zitiere:
Der Gebrauch von erinnern mit dem Akkusativ (jmdn./etwas erinnern) statt sich erinnern mit dem Genitiv (sich jmds./einer Sache erinnern) oder mit einem Präpositionalobjekt (sich an jmdn./an etwas erinnern) ist landschaftlich begrenzt. Es kommt vor allem in Norddeutschland vor.
Zusammengefasst: „Dessen Urheber ich … nicht mehr erinnere“ klingt für norddeutsche Ohren vermutlich richtiger als für Menschen aus dem Süden. Standardsprachlich aber, so heißt es im Duden Bd. 9 weiter, empfiehlt es sich, folgendermaßen zu sprechen und zu schreiben:
Erinnerst du dich daran? oder (in gehobener Sprache) Erinnerst du dich dessen?, aber nicht: Erinnerst du das?
Oder: Ich erinnere mich an den Vorfall oder Ich erinnere mich des Vorfalles, aber nicht: Ich erinnere den Vorfall.
Ich will versuchen, mich dessen in Zukunft erinnern.
Mehr aus meiner Rubrik Was gerne einmal falsch gemacht wird.
Ich will versuchen, mich dessen in Zukunft ZU erinnern.
Oder!?!
Uaaa! Und wie! Natürlich fehlt das zu, lieber Matze, und ich bedanke mich für den Hinweis! Der Artikel ist vier Jahre alt, ich weiß beim besten Willen nicht mehr, ob ich das damals vielleicht ironisch gemeint haben könnte (glaube es aber, ehrlich gesagt, nicht).
Ich lasse den Fehler stehen, damit die Nachwelt weiß, worüber wir reden, was dir aufgefallen ist.
Nochmals: danke!
„Ich erinnere den Vorfall“ – Opfer des Anglizismen-Wahns und beinahe-false friend: I remember the event.
Hingegen: I remind you of the event = Ich erinnere dich an das Ereignis
Interessant: I remember my old friend = Ich erinnere mich an meinen alten Freund
I remind my old friend (of something) = Ich erinnere meinen Freund (an etwas)
Ebenso beliebt englische Wortstellung SPO am „falschen“ Platz:
Ich kann nicht kommen, weil – ich hab‘ da zu tun
statt: …, denn da hab‘ ich zu tun
Abgleitet vom Englischen:
…, because I must do things/because I am busy
Und erneut herzlichen Dank für die ausführlichen Anmerkungen, Uta! Aus meinen glückseligen Schultagen schwingt eine Erinnerung herüber an die Erklärung, das Norddeutsche sei mit dem Englischen verwandt. Und wie Duden schreibt: „etwas erinnern“ ist eher norddeutsch beheimatet.
Dein zweiter Hinweis kommt mir wie gerufen, weil „ich hab schon immer mal darüber schreiben wollen“. Danke auch hierfür!
Hallo! Vielleicht könnten Sie mir weiter helfen. Ich übersetze ein grosses Urteil vom BGH ins Kroatische. Was bedeutet „erinnern“ in diesem Kontext: Die Revision hat auch nichts gegen die Feststellung des Berufungsgerichts erinnert, die Beklagte habe dem KBA bei der Erlangung der (jeweiligen)…..?
Herzlichen Dank für die Anfrage!
Ich habe den Eindruck, in dem von Ihnen genannten Satz läuft etwas schief („… auch nichts gegen die Feststellung des Berufungsgerichts erinnert …). Die Konstruktion „gegen etwas erinnern“ ist sperrig und kann in meinem Verständnis nur mit sehr viel Wohlwollen und Interpretation als gelungen, verständlich und klar bezeichnet werden. Mit anderen Worten: Ich verstehe den Satz nicht. Sind Sie sicher, dass Sie richtig zitieren?
Sollte es nicht heißen „Ich wil versuchen, mich dessen in Zukunft ZU erinnnern“?
🙂 …die dialektal eingeübte Variante scheint nicht ohne Verwirrung zu stiften verschwinden zu wollen…
Liebe Almut!
Ich habe mir den Beitrag selbst noch einmal anschauen müssen und stellte a) fest, dass er heute vor beinahe sechseinhalb Jahren geschrieben wurde; mit anderen Worten: Ich kann mich nicht mehr an die Entstehung erinnern. Und b) muss ich deshalb leider feststellen, dass ich auch nicht weiß, ob ich den Satz vielleicht ironisch gemeint habe mit augenzwinkerndem Bezug auf das zuvor Geschriebene. Aber da sieht man es mal wieder: Ironie ist schwierig – oder es braucht einen Smiley.
Ansonsten c): Ja, du hast natürlich recht, es muss heißen: „Ich will versuchen, mich dessen in Zukunft zu erinnern. Vielen Dank für deinen Kommentar!
Falls Sie mich fragten, würde ich versuchen, mich ZU erinnern …
Müsste es nicht heißen, „mich dessen zu erinnern“? 😉
Liebe Helena Triesch, vielen Dank für Ihre Frage!
Leider ist mein Theme in die Jahre gekommen. (Für den Fall, dass Sie es nicht wissen: »Theme« ist die Bezeichnung für die optische Gestalt eines Blogs, auf der dann das Gesamtbild basiert.) Ich müsste es neu installieren, dazu fehlen mir die Kenntnisse, und jemand anderen lasse ich momentan nur ungern ran. Das hat zur Folge, dass die Kommentare derzeit nicht veröffentlicht werden und ich einzeln antworte – wie nun bei Ihnen.
Die Antwort auf Ihre Frage steht ja im Beitrag als Zitat aus Dudens Band 9, Richtiges und gutes Deutsch:
»Der Gebrauch von erinnern mit dem Akkusativ (jmdn./etwas erinnern) statt sich erinnern mit dem Genitiv (sich jmds./einer Sache erinnern) oder mit einem Präpositionalobjekt (sich an jmdn./an etwas erinnern) ist landschaftlich begrenzt. Es kommt vor allem in Norddeutschland vor.«
Mit anderen Worten: Beides geht – auch natürlich Ihre Version mit dem Genitiv; ob Sie’s als falsch oder als zutreffend empfinden, hängt unter anderem davon ab, wo Sie wohnen.
Nochmals danke für Ihren Beitra! Ich wünsche einen schönen Advent!