Zusammenschreibung mit „nicht“

Schild an einem See: „Motorisierte Fahrzeuge müssen nicht motorisierten Fahrzeugen ausweichen.“ Soll wohl eine Art Regel für Touristen sein, die ein Boot für die Rundfahrt mieten.

Aber wie ist das denn nun? Müssen sie, oder müssen sie nicht?

Ausweichen, meine ich. Das Schild lässt einen dabei im Stich, und ein findiger Anwalt könnte aus dem Schreibfehler eine Haftungsbefreiung herausschlagen im Falle eines Unfalls. Denn gemeint ist sicherlich:

„Motorisierte Fahrzeuge müssen nichtmotorisierten Fahrzeugen ausweichen.“

Dass die Zusammen- und Getrenntschreibung vor der Rechtschreibreform einleuchtender geregelt war, sei hier nur, wie man so unpassend sagt, am Rande erwähnt. Ich erwähne es nämlich zum Schluss.

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